Hier finden Sie die aktuelle Satzung des KCT 
(letzte Änderung 2016)

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KCT Tiefenbach - Satzung                                               Seite 1 von 6                                                                                      02.05.2016


 

Inhalt

§ 1       Name, Sitz und Zweck............................................................................................................. 3

§ 2       Eintritt der Mitglieder................................................................................................................. 3

§ 3       Austritt der Mitglieder................................................................................................................ 3

§ 4       Ausschluss der Mitglieder........................................................................................................ 3

§ 5       Mitgliedsbeitrag........................................................................................................................ 4

§ 6       Organe des Vereins.................................................................................................................. 4

§ 7       Gesamtvorstand....................................................................................................................... 4

§ 8       Aufgabenbereiche.................................................................................................................... 5

§ 9       Wahlverfahren.......................................................................................................................... 5

§ 10 Mitgliederversammlung................................................................................................................ 6

§ 11 Beschlussfähigkeit........................................................................................................................ 6

§ 12 Auflösung des Vereins................................................................................................................. 6

Prolog ................................................................................................................................................... 6


 

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§ 1 Name, Sitz und Zweck

  1. Der Verein führt den Namen: Karnevals-Club-Tiefenbach e.V. ( Abkürzung: KCT ).
  2. Der Verein hat seinen Sitz in: 35619 Braunfels-Tiefenbach.
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab-schnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förde-rung der Kultur, sowie die karnevalistische Tradition zu pflegen.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mit-glieder des Vereins erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Mit dem Ausschei-den eines Mitgliedes aus dem Verein entstehen keine Ansprüche an das Vereinsvermögen.
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
  7. Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines jeden Jahres.

§ 2 Eintritt der Mitglieder

  1. Jede natürliche Person kann Mitglied werden.
  2. Bei jugendlichen unter 18 Jahren bedarf es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
  3. Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.
  4. Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen.
  5. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  6. Ehrenmitgliedschaft erhält, wer mindestens das 65. Lebensjahr vollendet hat und 25 Jahre Mitglied im Verein ist.

§ 3 Austritt der Mitglieder

1.       Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig. Der Austritt ist ggü. dem Vorstand schriftlich zu erklären.

§ 4 Ausschluss der Mitglieder

  1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen ggü. dem Verein nicht nachkommt. Der Ausschluss bedarf der Anhörung.
  2. Über den Ausschluss entscheidet der geschäftsführende Vorstand mehrheitlich.


 

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§ 5 Mitgliedsbeitrag

1.       Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten. Seine Höhe und Fälligkeit bestimmt die Mitgliederver-sammlung mit einfacher Mehrheit. Der jeweilige Beitrag ist in der Anlage 1 (Beitragsordnung) geregelt.

§ 6 Organe des Vereins

  1. Der Vorstand
  2. Die Mitgliederversammlung

§ 7 Gesamtvorstand

Der Gesamtvorstand besteht aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten Vorstand.

1.       Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich zusammen aus:

  1. 1. Vorsitzender
  2. 2. Vorsitzender
  3. 1. Schriftführer
  4. 1. Kassierer

Es sind jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt.

2.       Dem erweiterten Vorstand gehören an:

  1. 2. Schriftführer
  2. 2. Kassierer
  3. fünf Beisitzer
  4. Zeugwart
  5. Hüttenwirt
  6. Vertreter des Elferrates

3.       Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

4.       Die Beschlussfähigkeit des Vorstandes ist gegeben wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglie-der nach § 7 Abs. 1+2 anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.

5.       Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt ist.

6.       Zur Erledigung bestimmter Aufgaben kann der Vorstand Ausschüsse bilden.

7.       Die Abwahl eines Vorstandmitgliedes ist in einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehr-heit möglich.


 

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§ 8 Aufgabenbereiche

1.       Der geschäftsführende Vorstand repräsentiert den Verein in der Öffentlichkeit.

2.       Im Einzelnen sind die Befugnisse, sowie Pflichten und Rechte:

a) des 1. Vorsitzenden (bzw. des 2. Vorsitzender als Stellvertreter) 
1. Leitung des Vereins

b) des 1. Kassierers (bzw. des 2. Kassierers als Stellvertreter)

  1. Ordnungsgemäße und transparente Führung der Kasse
  2. Führen eines Haushaltsplanes
  3. Erstellung eines Jahresabschlusses

c) des 1. Schriftführers (bzw. des 2. Schriftführers als Stellvertreter)

  1. Führung des allgemeinen Vereinsschriftwechsels
  2. Führung und sorgfältige Aufbewahrung der Sitzungs-und Versammlungsprotokolle
  3. Verantwortlich für sämtliche Presseangelegenheiten

3.       Der Vergnügungsausschuß leitet in Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand die Organisation von Veranstaltungen des KCT.

  1. Der Zeugwart ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Pflege des In-ventars, sowie dessen Bereitstellung bei Veranstaltungen.

5.         Der Hüttenwirt ist verantwortlich für die Verwaltung der vereinseigenen Grillhütte.

§ 9 Wahlverfahren

  1. Wahl-und stimmberechtigt, sowie wählbar ist jedes volljährige Mitglied.
  2. Wählbar sind auch nicht anwesende Mitglieder, sofern sie vorher schriftlich dem Vorstand Ihre Bereitschaft erklärt haben.
  3. Grundsätzlich werden Wahlen durch Handzeichen durchgeführt. Wird dagegen Einspruch erhoben sind die Wahlen geheim durchzuführen.
  4. Gewählt ist der Bewerber mit den meisten Stimmen.
  5. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, diese gehören nicht dem Gesamtvor-stand an. Ein Kassenprüfer wird jeweils für ein zweites Jahr im Amt bestätigt. Der zweite Kassenprüfer wird neu hinzugewählt. Die Amtszeit darf zwei aufeinanderfolgende Jahre nicht überschreiten.


 

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§ 10 Mitgliederversammlung

  1. In jedem Geschäftsjahr muss mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfin-den.
  2. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich mit Angabe einer Tagesordnung un-ter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen vor dem Termin einzuberufen.

Tagesordnungspunkte, die die Satzung betreffen, müssen in der Tagesordnung bekanntge-geben werden.

Anträge auf Satzungsänderungen sind 10 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.

  1. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen:
  2. Wenn es das Interesse des Vereins erfordert.
  3. Wenn mindestens 1/3 der Mitglieder in einem schriftlichen Antrag die Einberufung verlan-gen und den Grund sowie Zweck der Einberufung angeben.

§ 11 Beschlussfähigkeit

  1. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung.
  2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
  3. Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  4. Über den Verlauf einer Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Ver-sammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 12 Auflösung des Vereins

  1. Zur Beschlussfassung in einer Mitgliedersammlung über die Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von 2/3 der Mitglieder erforderlich.
  2. Beschlussfassung kann nur mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen.
  3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Braunfels, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Prolog

  • Die Neufassung ersetzt die bisherige Fassung.
  • Zuletzt geändert und beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 23.04.2016.
  • Abschrift des beglaubigten Auszugs aus dem Vereinsregister vom 17.03.2000.
  • Anlage 1 - Beitragsordnung
  • Anlage 2 - Ehrenordnung


 

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